Denn Auszubildende sind in zahlreiche Prozesse im Unternehmen eingebunden, sei es im Umgang mit Kundendaten(banken) oder in der E-Mail-Korrespondenz. Dabei denken sie oft (zu) wenig darüber nach, was mit diesen Daten passiert oder wie sie diese sichern müssen – mit teilweise unangenehmen Folgen.
Wie alle Mitarbeiter müssen auch Auszubildende wissen, wie sie mit personenbezogenen Daten korrekt umgehen. Schon einfache Vorsichtsmaßnahmen können dazu beitragen, Schäden oder Datenschutzverstöße zu vermeiden.
Dafür ist eine Sensibilisierung unbedingt notwendig. Ganz einfach geht dies mit dem kompakten „Mitarbeiter-Merkblatt Datenschutz und IT-Sicherheit“. Damit informieren Arbeitgeber ihre Auszubildenden schnell und sicher über die Verpflichtungen bzgl. des Datenschutzes am Arbeitsplatz.
Das Merkblatt enthält:
- Sämtliche Verpflichtungen zu Datenschutz und IT-Sicherheit, die Auszubildende nach aktuellem Rechtsstand einhalten müssen, sind kompakt in einem Merkblatt zusammengefasst.
- Besonders praktisch ist dabei die heraustrennbare Unterschriftenseite – einfach vom Auszubildenden unterzeichnen lassen und in der Personalakte ablegen.
- Mit dieser Verpflichtungserklärung können Ausbildungsbetriebe nachweisen, dass sie ihrer Informationspflicht nachgekommen sind und Auszubildende umfassend sensibilisiert haben.