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"Datenschutz und IT-Sicherheit kompakt aufbereitet"


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Das neue Datenschutzrecht gemäß DSGVO und BDSG 2018 bringt für Arbeitgeber neue Verpflichtungen mit sich.

Denn sie haben als Verantwortliche nach Art. 32 Abs. 4 DSGVO sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, diese nur auf ihre Anweisung verarbeiten.

Auch um folgenreiche Datenschutzverstöße zu vermeiden, müssen Beschäftigte die wichtigsten Vorgaben des Datenschutzrechts kennen. Mit dem neuen „Mitarbeiter-Merkblatt Datenschutz und IT-Sicherheit“ sorgen Arbeitgeber ganz einfach vor.

Sämtliche Verpflichtungen zu Datenschutz und IT-Sicherheit, die Beschäftigte nach der DSGVO und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG 2018) einhalten müssen, sind kompakt und praxisnah in einem Merkblatt zusammengefasst. Dieses muss nur an die betroffenen Personen ausgehändigt, die heraustrennbare Verpflichtungserklärung von ihnen unterschrieben und diese dann in der Personalakte abgeheftet werden.

Dieses Produkt besteht aus einem Formularsatz à 20 Mitarbeiter-Merkblätter und bietet Datenschutz- und Personalverantwortlichen alle Vorlagen und Informationen auf neuestem Rechtsstand. So wird sichergestellt, dass Mitarbeiter umfassend zum neuen Datenschutzrecht und zu Aspekten der IT-Sicherheit informiert und sensibilisiert worden sind.

Mehr Informationen finden Interessenten unter: www.forum-verlag.com/mb datenschutz

 

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