Bauverträge und Baubriefe
Einsatzfertige Dokumente nach BGB und VOB für den rechtssicheren Schriftverkehr
- Rechtssicher nach VOB, BGB, HOAI und aktueller Rechtsprechung
- Zeitersparnis durch die Verwendung vorgefertigter Texte
- Einfache Installation und Programmbedienung
Nicht nur Gesetze und Verordnungen haben entscheidenden Einfluss auf die Vertragsgestaltung und den Schriftverkehr am Bau, sondern auch aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen.
So sind die Kosten für Baumaterial in den vergangenen Monaten stark gestiegen und werden es auch weiter tun. Diese Kostensteigerungen lassen sich in laufenden Vertragsverhältnissen nicht ohne Weiteres an den Auftraggeber weitergeben. Stehen Verträge hingegen vor dem Abschluss, sollte man auf jeden Fall Preisgleitklauseln vereinbaren, um die Erhöhung der Kosten einzugrenzen.
Darüber hinaus wird allen Bau- und Planungsunternehmen dringend empfohlen, in ihren Angeboten und neuen Verträgen ausdrücklich festzuhalten, dass keine Gewähr für die übliche, zügige und fristgerechte Arbeitsleistung übernommen werden kann. Ebenso ist die Forderung nach einer Vertragsstrafe nicht zu akzeptieren.
Damit auch in Zukunft alle Bau- und Planungsleistungen rechtssicher abgewickelt werden können, müssen Verträge und Vereinbarungen immer an sich ändernde äußere Bedingungen als auch an den aktuellen Rechtsstand angepasst werden. Die "Bauverträge und Baubriefe" bieten dazu mit anwaltlich geprüften Musterbriefen, Vertragsvorlagen und Musterklauseln nach neuem BGB 2018, VOB 2019 und HOAI 2021 die optimale Unterstützung.
- Alle Dokumente sind auf dem neuesten Stand nach VOB 2019, BGB, HOAI 2021 und den aktuellen BGH-Entscheidungen und bieten damit optimale Rechtssicherheit.
- Die vorgefertigten Dokumente können per Mausklick einfach und schnell ausgewählt und direkt am PC ausgefüllt werden.
- Erfahrene Experten geben nützliche Praxistipps zu gesetzlichen Neuerungen und wichtigen BGH-Entscheidungen und garantieren, dass der Nutzer rechtlich auf dem Laufenden bleibt.
Bauträger vereinbaren häufig mit den Käufern ihrer Immobilien in den Kaufverträgen, dass Erschließungs- und Anliegerbeiträge Sache des Käufers sind. Wie ist es jedoch, wenn ein Pauschalpreis vereinbart wurde und in der funktionalen Baubeschreibung die Versorgung mit Heizung und Warmwasser enthalten ist? Mit dieser Frage hat sich das OLG Celle befasst.
Sind Hausanschlusskosten von einem vereinbarten Pauschalpreis abgedeckt oder nicht?
Wie so oft, ist dies nicht einfach mit einem „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten.
Auch beim Pauschalpreisvertrag gilt grundsätzlich, dass nur die im Vertrag vereinbarten Leistungen auch mit der pauschalen Vergütung abgegolten sind. Geänderte oder zusätzliche Leistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistung und können daher auch gesondert abgerechnet werden.
Das Problem besteht daher in der Regel darin nachträglich festzustellen, welche Leistungen genau die Parteien vereinbart haben. Je pauschaler/funktionaler die Leistung beschrieben ist, desto schwieriger wird es konkrete Einzelleistungen nachträglich herauszulesen. Besteht also das Leistungsziel nur in der Herstellung eines Wohngebäudes gehobener Ausstattung, ohne dass weitere Details festgelegt werden, ist die mögliche Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers deutlich größer als wenn dieses Leistungsziel im Vertrag noch durch die konkrete Definition einzelner Leistungen für die Gewerke näher präzisiert wird.
Damit man bei seinen Bauprojekten kostenintensive Rechtsstreitigkeiten vermeidet, wurde die Software um ein direkt einsetzbares Muster eines VOB-Detailpauschalvertrags sowie nützliche Umsetzungshilfen erweitert.
Weitere Musterschreiben:
- Zurückweisung der Unzumutbarkeit der Mangelbeseitigung vor Abnahme
- Bauabnahme nach § 12 VOB/B
- Fertigstellungsanzeige und Abnahmeverlangen
- Notwendiger Hinweis an Auftraggeber wegen Untersuchung auf Kampfmittel u.v.m.
Darüber hinaus findet man in der Software neue, ausführliche Kommentierungen aktueller Urteile, wie z. B. „Die Entscheidung des EuGHs zur Gültigkeit der HOAI für bestehende Verträge“ und „Eine Urkalkulation kann für die Abrechnung eines gekündigten Pauschalvertrags auch nachträglich erstellt werden“.
Inhalte (Auszug):
Verträge
Sichere Verträge auf aktuellem Rechtsstand:
- Musterklausel für Stoffpreisgleitung für BGB- und VOB-Bauvertrag
- Mustervertragsklauseln für zeitliche Einschränkung durch Coronavirus
- VOB-Bauverträge nach VOB 2019 inkl. Anwendungshinweise
- BGB-Bauvertrag inkl. Anwendungshinweise nach BGB 2018
- Architekten- und Ingenieurverträge nach HOAI 2021 inkl. Anwendungshinweise
Sonstige Verträge inkl. Anwendungshinweise
- Werk-/Werklieferungsverträge
- Verbraucherbauvertrag
- Generalüber- und unternehmervertrag
- Vertrag über die Bauleitung
- Projektsteuerungsvertrag …
Briefe für Auftragnehmer, Auftraggeber und Architekten nach VOB und neuem BGB, wie z. B.
- Angebot während zeitlicher Einschränkung durch Coronavirus
- Anpassung Vertragsstrafe wegen Terminverschiebung
- Anspruchsschreiben wegen Gesamtschuldnerausgleich
- Anzeige der Überschreitung des Kostenvoranschlags
- Aufforderung zur Abnahme der Planerleistung
- Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B aufgrund Coronavirus
- Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B
- Forderung der Ausführung einer unklar beschriebenen Leistung gem. § 650k BGB
- Geltendmachung von Mehrkosten für Besonderen Leistungen
- Gesonderte Belehrung über Widerrufsrecht gem. § 650l BGB
- Hinweis an AG wegen Unsicherheit aufgrund hoher Materialpreise/Verzögerung bei Vergabe
- Kündigung wg. Überschreitung des Kostenvoranschlags
- Schlussrechnung nach Kündigung des Bauvertrags gem. § 648 BGB
- Verlangen der Abnahme mit Fristsetzung gem. § 640 BGB
- Verlangen einer Abschlagszahlung mit Leistungsaufstellung gem. § 632a BGB (nicht Verbrauchervertrag)
- Widerruf gem. §§ 650l und 355 BGB
- Zurückweisung des Vorwurfs einer unklar beschriebenen Leistung gem. § 650k BGB...
Briefe im Verbraucherbereich
- Widerrufsbelehrung nach § 650l BGB
- Widerruf unseres Verbraucherbauvertrages
- Übergabe der Planungsunterlagen vor Beginn der Ausführung
- Widerruf Vertrag, Wertersatz und Vergütung, § 650l BGB ...
Vereinbarungen für alle Situationen am Bau, wie z. B.
- über Zusatzleistungen
- zu neuen Einheitspreisen
- zu Vorauszahlungen
- zu Beschleunigungsprämien gem. VOB/B
- zu Verlängerung der Ausführungsfristen gem. VOB/B …
Organisationshilfen für die Baustelle
Gesetze & Verordnungen
Die aktuellen Volltexte der wichtigsten Gesetze und Verordnungen:
- AGB-Recht §§ 305-310 BGB (Stand 2018)
- HOAI 2013 und 2021
- VOB/A 2019 und VOB/B 2016
- Aktuelle Landesbauordnungen aller 16 Bundesländer ...
Tipps und Aktuelles
Wichtige Informationen zur aktuellen Rechtslage und praktische Tipps zur Anwendung in der täglichen Baupraxis, z.B.
- Wesentliche Änderungen der Neufassung HOAI 2021
- Coronavirus und dessen Auswirkung auf die Vertragsgestaltung und Bauabwicklung
Guido Sandmann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt Sandmann hat nach dem Studium an der Universität Bayreuth und der Referendartätigkeit in Bamberg von Januar 1989 bis März 1995 in der Rechtsabteilung der Dyckerhoff & Widmann AG, München gearbeitet. Er hat Hauptniederlassungen in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg im Rahmen der baubegleitenden Rechtsberatung, Schwerpunkt Schlüsselfertigbau und Spezialtiefbau betreut. Außerdem war Rechtsanwalt Sandmann 2,5 Jahre kommissarischer kaufmännischer Leiter der Hauptniederlassung Berlin. Die Zulassung zum Rechtsanwalt erfolgte im Dezember 1991. Im April 1995 wechselte Rechtsanwalt Sandmann als Chefsyndikus zur einem hauptsächlich in München, Leipzig und Berlin agierenden Projektentwickler und Bauträger, der Ravensberger Bau-Beteiligungen AG, Grünwald. Hier betreute er alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Grundstücksakquisition, der Projektentwicklung, Baugenehmigungsverfahren, Architekten- und Bauverträgen. Er war außerdem Geschäftsführer verschiedener Tochtergesellschaften. Rechtsanwalt Sandmann ist seit 2000 selbständig als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Bau- und Immobilienrecht sowie WEG-Recht in München tätig. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein, Münchener Anwaltverein, Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein und beim Deutschen Baugerichtstag e.V.uido Sandmann
AUTOREN:
Dr. Daniel Junk
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Michael Neher
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Stefan Reichert
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Lauffähig auf Windows® 7, 8, 10; Programm lässt sich von der CD starten; 250 MB oder mehr freier Festplattenspeicher für eine Installation; Adobe Reader® ab Vers. 9 oder vergleichbarer PDF-Reader zum Anschauen und/oder Bearbeiten der Dokumente; Microsoft Word® oder kompatibles Textverarbeitungsprogramm
Kundenbewertungen für "Bauverträge und Baubriefe"
wie gewohnt sehr hilfreich
Die Unterlagen sind wie gewohnt im täglichen Büroalltag sehr hilfreich.
Auch sofortige Lieferung, so wie immer.
wie immer sehr hilfreich und umfangreich
übersichtlich und verständlich
sehr übersichtlich aufgebaut, mit den Erläuterungen auch für Nicht-Juristen mit etwas juristischem Verständnis gut zu verstehen.
sehr hilfreich
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- Artikel-Nr.: 86302/1
- ISBN/ISSN-Nr.: 978-3-89827-955-0