Bauverträge und Baubriefe
Einsatzfertige Dokumente nach BGB und VOB für den rechtssicheren Schriftverkehr
- Windows-Software auf CD/DVD oder zum Download
- Rechtssicher nach VOB, BGB, HOAI und aktueller Rechtsprechung
- Zeitersparnis durch die Verwendung vorgefertigter Texte
- Einfache Installation und Programmbedienung
Gesetze und Verordnungen haben entscheidenden Einfluss auf die Vertragsgestaltung und den Schriftverkehr am Bau.
So muss man ab 01.01.2021 die Regelungen der neuen HOAI 2021 bei der Gestaltung der Architekten- und Ingenieurverträge zwingend beachten.
Auch der Ausbruch des Coronavirus und die darauffolgende weltweite Pandemie hat sowohl gravierende Auswirkungen auf bestehende Bauprojekte als auch auf den Abschluss von neuen Bauverträgen.
Damit auch in Zukunft alle Bau- und Planungsleistungen rechtssicher abgewickelt werden können, müssen Verträge und Vereinbarungen immer an sich ändernde äußere Bedingungen als auch an den aktuellen Rechtsstand angepasst werden. Die "Bauverträge und Baubriefe" bieten dazu mit anwaltlich geprüften Musterbriefen, Vertragsvorlagen und Musterklauseln nach neuem BGB 2018, VOB 2019 und HOAI 2021 die optimale Unterstützung.
- Alle Dokumente sind auf dem neuesten Stand nach VOB 2019, BGB, HOAI 2021 und den aktuellen BGH-Entscheidungen und bieten damit optimale Rechtssicherheit.
- Die vorgefertigten Dokumente können per Mausklick einfach und schnell ausgewählt und direkt am PC ausgefüllt werden.
- Erfahrene Experten geben nützliche Praxistipps zu gesetzlichen Neuerungen und wichtigen BGH-Entscheidungen und garantieren, dass der Nutzer rechtlich auf dem Laufenden bleibt.
Inhalte (Auszug):
Verträge
Sichere Verträge auf aktuellem Rechtsstand:
- Mustervertragsklauseln für zeitliche Einschränkung durch Coronavirus
- VOB-Bauverträge nach VOB 2019 inkl. Anwendungshinweise
- BGB-Bauvertrag inkl. Anwendungshinweise nach BGB 2018
- Architekten- und Ingenieurverträge nach HOAI 2021 inkl. Anwendungshinweise
Sonstige Verträge inkl. Anwendungshinweise
- Werk-/Werklieferungsverträge
- Verbraucherbauvertrag
- Generalüber- und unternehmervertrag
- Vertrag über die Bauleitung
- Projektsteuerungsvertrag …
Briefe für Auftragnehmer, Auftraggeber und Architekten nach VOB und neuem BGB, wie z. B.
- Angebot während zeitlicher Einschränkung durch Coronavirus
- Anpassung Vertragsstrafe wegen Terminverschiebung
- Anspruchsschreiben wegen Gesamtschuldnerausgleich
- Aufforderung zur Abnahme der Planerleistung
- Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B aufgrund Coronavirus
- Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B
- Forderung der Ausführung einer unklar beschriebenen Leistung gem. § 650k BGB
- Geltendmachung von Mehrkosten für Besonderen Leistungen
- Gesonderte Belehrung über Widerrufsrecht gem. § 650l BGB
- Kündigung wg. Überschreitung des Kostenvoranschlags
- Schlussrechnung nach Kündigung des Bauvertrags gem. § 648 BGB
- Verlangen der Abnahme mit Fristsetzung gem. § 640 BGB
- Verlangen einer Abschlagszahlung mit Leistungsaufstellung gem. § 632a BGB (nicht Verbrauchervertrag)
- Widerruf gem. §§ 650l und 355 BGB
- Zurückweisung des Vorwurfs einer unklar beschriebenen Leistung gem. § 650k BGB...
Briefe im Verbraucherbereich
- Widerrufsbelehrung nach § 650l BGB
- Widerruf unseres Verbraucherbauvertrages
- Übergabe der Planungsunterlagen vor Beginn der Ausführung
- Widerruf Vertrag, Wertersatz und Vergütung, § 650l BGB ...
Vereinbarungen für alle Situationen am Bau, wie z. B.
- über Zusatzleistungen
- zu neuen Einheitspreisen
- zu Vorauszahlungen
- zu Beschleunigungsprämien gem. VOB/B
- zu Verlängerung der Ausführungsfristen gem. VOB/B …
Organisationshilfen für die Baustelle
Gesetze & Verordnungen
Die aktuellen Volltexte der wichtigsten Gesetze und Verordnungen:
- AGB-Recht §§ 305-310 BGB (Stand 2018)
- HOAI 2013 und 2021
- VOB/A 2019 und VOB/B 2016
- Aktuelle Landesbauordnungen aller 16 Bundesländer ...
Tipps und Aktuelles
Wichtige Informationen zur aktuellen Rechtslage und praktische Tipps zur Anwendung in der täglichen Baupraxis, z.B.
- Wesentliche Änderungen der Neufassung HOAI 2021
- Coronavirus und dessen Auswirkung auf die Vertragsgestaltung und Bauabwicklung
Der Europäische Gerichtshof hatte in seinem Urteil vom 04.07.2019 entschieden, dass die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze in der HOAI gegen Europäisches Recht verstößt. Aus diesem Grund tritt zum 01.01.2021 eine neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in Kraft, die große Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung hat.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- In der neuen HOAI wird jeder Verweis auf Mindestsätze, Höchstsätze, häufig auch auf die Schriftform oder eine Verbindlichkeit gestrichen.
- Die Grundsätze und Maßstäbe der HOAI können von den Vertragsparteien zur Honorarermittlung herangezogen werden. Zur Frage der Höhe der Honorare enthält diese Honorarspannen, die als unverbindliche Orientierungswerte zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass keine wirksame Honorarvereinbarung geschlossen wurde, gilt der sogenannte Basishonorarsatz als vereinbart, dessen Höhe dem bisherigen Mindestsatz entspricht.
- Er gibt zukünftig den Vertragsparteien aber auch die Möglichkeit, wirksam jede andere Form der Honorarberechnung zu vereinbaren.
Damit beide Vertragsparteien über die Neuregelungen und deren Auswirkungen auf den Abschluss von Verträgen genauestens informiert sind, findet man in diesem Update unter Tipps und Aktuelles einen ausführlichen Überblick über die Änderungen der HOAI sowie unter Verträge aktualisierte Anwendungshinweise und direkt einsetzbare Mustervorlagen für Architekten- und Ingenieurverträge.
Weitere nützlichen Musterschreiben und Praxishinweisen zu aktuellen Urteilen:
- Praxisempfehlung aufgrund aktuellem Rechtsstreit: Umsatzsteuerpflicht möglicherweise auch für die Vergütung für nicht ausgeführte Leistungen
- Schlussrechnung und Vorbehalt Umsatzsteuer für nicht erbrachte Leistung
- Überlassung Schlussrechnung nach freier Kündigung des AG mit Vorbehalt Umsatzsteuer u. v. m.
Hier können Sie kostenlose Leseproben zur Publikation einsehen:
Architekten, Ingenieure, Baugewerbe, Haus- und Gebäudeverwaltung
Guido Sandmann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt Sandmann hat nach dem Studium an der Universität Bayreuth und der Referendartätigkeit in Bamberg von Januar 1989 bis März 1995 in der Rechtsabteilung der Dyckerhoff & Widmann AG, München gearbeitet. Er hat Hauptniederlassungen in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg im Rahmen der baubegleitenden Rechtsberatung, Schwerpunkt Schlüsselfertigbau und Spezialtiefbau betreut. Außerdem war Rechtsanwalt Sandmann 2,5 Jahre kommissarischer kaufmännischer Leiter der Hauptniederlassung Berlin. Die Zulassung zum Rechtsanwalt erfolgte im Dezember 1991. Im April 1995 wechselte Rechtsanwalt Sandmann als Chefsyndikus zur einem hauptsächlich in München, Leipzig und Berlin agierenden Projektentwickler und Bauträger, der Ravensberger Bau-Beteiligungen AG, Grünwald. Hier betreute er alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Grundstücksakquisition, der Projektentwicklung, Baugenehmigungsverfahren, Architekten- und Bauverträgen. Er war außerdem Geschäftsführer verschiedener Tochtergesellschaften. Rechtsanwalt Sandmann ist seit 2000 selbständig als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Bau- und Immobilienrecht sowie WEG-Recht in München tätig. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein, Münchener Anwaltverein, Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein und beim Deutschen Baugerichtstag e.V.uido Sandmann
AUTOREN:
Dr. Daniel Junk
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Michael Neher
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Stefan Reichert
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Lauffähig auf Windows® 7, 8, 10; Programm lässt sich von der CD starten; 250 MB oder mehr freier Festplattenspeicher für eine Installation; Adobe Reader® ab Vers. 9 oder vergleichbarer PDF-Reader zum Anschauen und/oder Bearbeiten der Dokumente; Microsoft Word® oder kompatibles Textverarbeitungsprogramm
Kundenbewertungen für "Bauverträge und Baubriefe"
wie gewohnt sehr hilfreich
Die Unterlagen sind wie gewohnt im täglichen Büroalltag sehr hilfreich.
Auch sofortige Lieferung, so wie immer.
wie immer sehr hilfreich und umfangreich
übersichtlich und verständlich
sehr übersichtlich aufgebaut, mit den Erläuterungen auch für Nicht-Juristen mit etwas juristischem Verständnis gut zu verstehen.
sehr hilfreich
Vergleich der Angebotsformen
- Artikel-Nr.: 86302/1
- ISBN/ISSN: 978-3-89827-955-0