Bauverträge und Baubriefe
Einsatzfertige Dokumente nach BGB und VOB für den rechtssicheren Schriftverkehr
- Rechtssicher nach VOB, BGB, HOAI und aktueller Rechtsprechung
- Zeitersparnis durch die Verwendung vorgefertigter Texte
- Einfach herunterladen, ausfüllen, ausdrucken - fertig!

Nicht nur Gesetze und Verordnungen haben entscheidenden Einfluss auf die Vertragsgestaltung und den Schriftverkehr am Bau, sondern auch aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen.
So werden auch in diesem Jahr die Kosten für Baumaterial auf einem hohen Niveau bleiben oder sogar noch steigen. Diese Kostensteigerungen lassen sich in laufenden Vertragsverhältnissen nicht ohne Weiteres an den Auftraggeber weitergeben. Stehen Verträge hingegen vor dem Abschluss, sollte man auf jeden Fall Preisgleitklauseln vereinbaren, um die Erhöhung der Kosten einzugrenzen.
Darüber hinaus wird allen Bau- und Planungsunternehmen dringend empfohlen, in ihren Angeboten und neuen Verträgen ausdrücklich festzuhalten, dass keine Gewähr für die übliche, zügige und fristgerechte Arbeitsleistung übernommen werden kann. Ebenso ist die Forderung nach einer Vertragsstrafe nicht zu akzeptieren.
Damit auch in Zukunft alle Bau- und Planungsleistungen rechtssicher abgewickelt werden können, müssen Verträge und Vereinbarungen immer an sich ändernde äußere Bedingungen als auch an den aktuellen Rechtsstand angepasst werden. Die "Bauverträge und Baubriefe" bieten dazu mit anwaltlich geprüften Musterbriefen, Vertragsvorlagen und Musterklauseln nach neuem BGB 2018, VOB 2019 und HOAI 2021 die optimale Unterstützung.
Diese Ausgabe des Werks besteht aus einer aus einsatzfertigen Mustervorlagen, Arbeitshilfen und Checklisten zum Download.
Diese bietet folgende Vorteile:
- Rechtssicher: Alle Vorlagen sind auf aktuellen Rechtstand nach VOB 2019, BGB, HOAI 2021 und aktueller Rechtssprechung – und damit rechtlich sicher.
- Zeitsparend: Alle Vorlagen sind beliebig anpassbar und sofort nutzbar – einfach auswählen, herunterladen, verwenden – fertig!
- Immer aktuell: Alle Dokumente und Vorlagen werden stets an rechtliche Änderungen angepasst – damit besteht jederzeit die Sicherheit, dass alle Vorlagen und Dokumente immer den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen.
- Individuell: Zusätzlich benötigte Vorlagen können unverbindlich angefragt werden. Die Auswahl der zur Verfügung stehen Vorlagen erweitert sich fortlaufend.
- Praxistipps zu gesetzlichen Neuerungen und Hintergründe wichtiger BGH-Entscheidungen halten rechtlich auf dem Laufenden.
Aktualisierte VOB- und BGB-Verträge mit Ergänzungen zur Gewährleistungsbürgschaft inkl. neuer Hinweise zu wegweisenden Urteilen!
Gewährleistungsbürgschaften sind ein wichtiger Bestandteil von Bau- und Werkverträgen, insbesondere im Bauhandwerk. Sie verschaffen dem Auftraggeber die Sicherheit, dass für Mängel, die eventuell nach Auftragserfüllung eintreten, finanziell aufgekommen wird. Doch immer wieder gibt es Rechtsstreitigkeiten, wie lange diese Bürgschaft gilt und wann die Verjährung eintritt.
Damit Auftraggeber im Zweifelsfall eine ihnen überlassene Gewährleistungsbürgschaft auch sicher in Anspruch nehmen können, haben wir unsere Software „Bauverträge und Baubriefe“ entsprechend angepasst. So haben wir die Regelung für den Zeitraum, für den der Bürge haftet, in allen relevanten BGB- und VOB-Verträgen präzisiert. Damit bietet die Software ein direkt einsetzbares Vertragsmuster.
Wann verjährt der Anspruch auf Überlassung einer Zahlungssicherheit nach § 650f BGB?
In einem aktuellen Urteil des LG München wurde die Frage geklärt, ab welchen Zeitpunkt die Anforderung einer Bauhandwerkersicherung durch den Auftragnehmer verjährt. Denn stellt er die Anforderung zu spät, hat er keine Chance, diese noch zu erhalten.
Wenn daher die Sicherheit unter Fristsetzung gefordert wurde, hat der Auftragnehmer die Pflicht, sich im Kalender zu vermerken, wann eine Klage auf Überlassung der Sicherheit spätestens eingereicht werden muss, damit der Anspruch nicht verjährt.
Neues Urteil zur Gültigkeit des § 4 Abs. 7 VOB/B zu Mängelansprüchen
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil vom 19.01.2023 entschieden, dass § 4 Nr. 7 Satz 3 der VOB/B bei Verwendung durch den Auftraggeber der Inhaltskontrolle nicht standhält. Denn: Wenn die VOB/B nicht als Ganzes vertraglich vereinbart ist und nur einzelnen VOB-Klauseln verwendet werden, handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die dann ihre Gültigkeit verlieren können.
Weitere Hinweise zu diesen Urteilen und den Auswirkungen auf die Projekte enthält die Software „Bauverträge und Baubriefe“ unter „Tipps und Aktuelles – Ausschreibung/Vergabe und Kündigung“.
Inhalte (Auszug):
Verträge
Sichere Verträge auf aktuellem Rechtsstand:
- Musterklausel für Stoffpreisgleitung für BGB- und VOB-Bauvertrag
- Mustervertragsklauseln für zeitliche Einschränkung durch Coronavirus
- VOB-Bauverträge nach VOB 2019 inkl. Anwendungshinweise
- BGB-Bauvertrag inkl. Anwendungshinweise nach BGB 2018
- Architekten- und Ingenieurverträge nach HOAI 2021 inkl. Anwendungshinweise
Sonstige Verträge inkl. Anwendungshinweise
- Werk-/Werklieferungsverträge
- Verbraucherbauvertrag
- Generalüber- und unternehmervertrag
- Vertrag über die Bauleitung
- Projektsteuerungsvertrag …
Briefe für Auftragnehmer, Auftraggeber und Architekten nach VOB und neuem BGB, wie z. B.
- Angebot während zeitlicher Einschränkung durch Coronavirus
- Anpassung Vertragsstrafe wegen Terminverschiebung
- Anspruchsschreiben wegen Gesamtschuldnerausgleich
- Anzeige der Überschreitung des Kostenvoranschlags
- Aufforderung zur Abnahme der Planerleistung
- Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B aufgrund Coronavirus
- Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B
- Forderung der Ausführung einer unklar beschriebenen Leistung gem. § 650k BGB
- Geltendmachung von Mehrkosten für Besonderen Leistungen
- Gesonderte Belehrung über Widerrufsrecht gem. § 650l BGB
- Hinweis an AG wegen Unsicherheit aufgrund hoher Materialpreise/Verzögerung bei Vergabe
- Kündigung wg. Überschreitung des Kostenvoranschlags
- Schlussrechnung nach Kündigung des Bauvertrags gem. § 648 BGB
- Verlangen der Abnahme mit Fristsetzung gem. § 640 BGB
- Verlangen einer Abschlagszahlung mit Leistungsaufstellung gem. § 632a BGB (nicht Verbrauchervertrag)
- Widerruf gem. §§ 650l und 355 BGB
- Zurückweisung des Vorwurfs einer unklar beschriebenen Leistung gem. § 650k BGB...
Briefe im Verbraucherbereich
- Widerrufsbelehrung nach § 650l BGB
- Widerruf unseres Verbraucherbauvertrages
- Übergabe der Planungsunterlagen vor Beginn der Ausführung
- Widerruf Vertrag, Wertersatz und Vergütung, § 650l BGB ...
Vereinbarungen für alle Situationen am Bau, wie z. B.
- über Zusatzleistungen
- zu neuen Einheitspreisen
- zu Vorauszahlungen
- zu Beschleunigungsprämien gem. VOB/B
- zu Verlängerung der Ausführungsfristen gem. VOB/B …
Organisationshilfen für die Baustelle
Gesetze & Verordnungen
Die aktuellen Volltexte der wichtigsten Gesetze und Verordnungen:
- AGB-Recht §§ 305-310 BGB (Stand 2018)
- HOAI 2013 und 2021
- VOB/A 2019 und VOB/B 2016
- Aktuelle Landesbauordnungen aller 16 Bundesländer ...
Tipps und Aktuelles
Wichtige Informationen zur aktuellen Rechtslage und praktische Tipps zur Anwendung in der täglichen Baupraxis, z.B.
- Wesentliche Änderungen der Neufassung HOAI 2021
- Coronavirus und dessen Auswirkung auf die Vertragsgestaltung und Bauabwicklung
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Kundenbewertungen für "Bauverträge und Baubriefe"
wie gewohnt sehr hilfreich
Die Unterlagen sind wie gewohnt im täglichen Büroalltag sehr hilfreich.
Auch sofortige Lieferung, so wie immer.
wie immer sehr hilfreich und umfangreich
übersichtlich und verständlich
sehr übersichtlich aufgebaut, mit den Erläuterungen auch für Nicht-Juristen mit etwas juristischem Verständnis gut zu verstehen.
sehr hilfreich
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- Artikel-Nr.: 85763/1
- ISBN/ISSN-Nr.: 978-3-86586-990-6