Muss jeder Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen?
Ja. Die DGUV Vorschrift 2 schreibt vor, dass in allen Betrieben eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigt wird. Die Position kann durch einen internen Mitarbeiter besetzt werden oder auch durch einen Externen. Der Arbeitgeber muss die Fachkraft gemäß § 5 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) schriftlich bestellen und ihr die je nach Betrieb spezifischen Aufgaben übertragen.
Pflichten des Arbeitgebers bezüglich Sifa
- Der Arbeitgeber muss die Sifa dabei unterstützen, dass sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann und ggf. Hilfspersonal, Räume etc. zur Verfügung stellen.
- Der Arbeitgeber muss der Sifa eine Fortbildung ermöglichen. Zu berücksichtigen sind dabei die Belange des Betriebs.
- Ist die Sifa ein interner Mitarbeiter, muss der Arbeitgeber sie für die Zeit der Fortbildung freistellen. In dieser Zeit wird der Lohn in voller Höhe weitergezahlt.
- Ist die Sifa ein externer Mitarbeiter, muss sie für die Zeit der Fortbildung von den ihr übertragenen Aufgaben freigestellt werden.
- Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für die Fortbildung.
Wer kann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit werden?
Fachkraft für Arbeitssicherheit kann werden, wer einen Abschluss als Sicherheitsingenieur, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister nachweisen kann. Die Sifa muss über ausreichend sicherheitstechnisches Fachwissen verfügen, um die ihr übertragenen Aufgaben erfüllen zu können. Von dieser Basisqualifikation kann nur mit Genehmigung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde abgewichen werden.
Die DGUV Vorschrift 2 erweitert diese Ausgangsqualifikation auf „Techniker entsprechend“ oder „Meister entsprechend“ geknüpft an eine längere praktische Tätigkeit in diesem Beruf.
DGUV-Pilotprojekt 2018
Einem Bericht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zufolge, soll die Ausbildung zur Sifa weiterentwickelt werden. Statt des bisherigen Ausbildungssystems, das zwischen öffentlichem und gewerblichem Bereich unterscheidet, soll es künftig ein einheitliches Ausbildungssystem geben.
Ein entsprechendes System soll noch 2018 pilotiert werden. In diesem Rahmen hat der Beirat Didaktik des Ausschusses für Aus- und Weiterbildung der DGUV vier didaktische Leitlinien für die künftige Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit verabschiedet (DGUV 2011a). Diese sind:
- Kompetenzorientierung bei der Gestaltung der Qualifizierung
- Selbstverantwortliches Lernen durch Orientierung an der Ermöglichungsdidaktik
- Arbeitsweltbezogene Vorgehensweise als Struktur bestimmendes Merkmal
- Auswahl von Methoden und Medien, die das aktive, durch den Lerner selbst gesteuerte Lernen unterstützen
Was sind die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Im Allgemeinen hat eine Sifa gemäß § 6 ASiG die Aufgabe, den Arbeitgeber bei Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich menschengerechter Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Beratung des Arbeitgebers und sonstiger für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung zuständigen Personen.
- Sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen, technischen Arbeitsmitteln (insbesondere vor Inbetriebnahme) und Arbeitsweisen (insbesondere vor Einführung)
- Kontrolle der Umsetzung aller Vorgaben zum Arbeitsschutz und der Unfallverhütung
- Darauf hinwirken, dass auch die Beschäftigten die Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung bei ihrer täglichen Arbeit beachten.
- Mitwirkung bei der Schulung von Sicherheitsbeauftragten
Der konkrete Tätigkeitsumfang einer Sifa ergibt sich aus den gesetzlichen Einsatzzeiten und dem tatsächlichen Bedarf im Betrieb. Welche gesetzlichen Bestimmungen im Arbeitsschutz derzeit gelten und wie Arbeitgeber alle Vorgaben einhalten, beschreibt das „Sicherheitshandbuch Arbeitsschutz“. Es bietet hilfreiche Checklisten und Vorlagen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.