Diese Änderungen kommen mit der digitalen Arbeitsunfähigkeitserklärung
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz III wird der „gelbe Schein“ ersetzt, welchen Arbeitnehmer bisher in ihrer Arbeitsstätte abgeben müssen. Und zwar durch eine digitale Version. Die Grundidee dieses Systems ist es, dass die Krankenkasse selbstständig den Arbeitgeber über die Dauer der Ausfallzeit informiert. Wie dieses System dann in der Praxis und technisch funktionieren soll, ist noch nicht abschließend geklärt.
Jedoch ist das System der elektronischen Arbeitsunfähigkeitserklärung nichts komplett Neues. Die Techniker Krankenkasse (TK) testet seit 2017 ein solches Programm in einer Beta-Phase.
Auswirkungen für Ärzte durch die digitale Krankschreibung
Ärzte sollten darauf achten, dass sie ihre Arbeitsprozesse bis zum Zeitpunkt der neuen Regelung digitalisieren. Allerdings ist aufgrund der momentan sehr geringen Informationsmenge schwierig zu sagen, was Ärzte hier in Zukunft genau beachten müssen.
Damit Sie jedoch stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung sind, bestellen Sie am besten jetzt „Den neuen Hausarzt-EBM“ oder „Den neuen Facharzt-EBM“. Beide Werke sorgen für eine rechtssichere Abrechnung und enthalten aktuelle Kommentierungen zu den gesetzlichen Vorgaben.
Quellen: bundesregierung.de, faz.net, tk.de, „Der neue EBM“