Diese Änderungen kommen mit der digitalen Arbeitsunfähigkeitserklärung
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz III wird der „gelbe Schein“ ersetzt, welchen Arbeitnehmer bisher in ihrer Arbeitsstätte abgeben müssen. Und zwar durch eine digitale Version. Die Grundidee dieses Systems ist es, dass die Krankenkasse selbstständig den Arbeitgeber über die Dauer der Ausfallzeit informiert. Wie dieses System dann in der Praxis und technisch funktionieren soll, ist noch nicht abschließend geklärt.
Jedoch ist das System der elektronischen Arbeitsunfähigkeitserklärung nichts komplett Neues. Die Techniker Krankenkasse (TK) testet seit 2017 ein solches Programm in einer Beta-Phase.
In dem folgenden Video erklärt die TK, wie sie Ihren Service der elektronischen Arbeitsunfähigkeitserklärung momentan umsetzen:
Quelle: TK Presse & Politik, YouTube
Auswirkungen für Ärzte durch die digitale Krankschreibung
Ärzte sollten darauf achten, dass sie ihre Arbeitsprozesse bis zum Zeitpunkt der neuen Regelung digitalisieren. Allerdings ist aufgrund der momentan sehr geringen Informationsmenge schwierig zu sagen, was Ärzte hier in Zukunft genau beachten müssen.
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Quellen: www.Bundesregierung.de, www.faz.net, www.tk.de, „Der neue EBM“