Diesen Artikel als PDF beziehen?
Laden Sie kostenlos den Artikel herunter:
"Neues aus dem Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA): ASR A5.2 „Straßenbaustellen“ ist nun in Kraft"


Anmelden
* Pflichtfeld

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.

Ich willige ein, dass die Forum Verlag Herkert GmbH (Mandichostraße 18, 86504 Merching) meine im Rahmen des Downloads angegebenen Daten für regelmäßige Werbemaßnahmen über die entsprechenden Kanäle (z.B. Post, E-Mail, Telefon) nutzt. Mit dem Download stimme ich auch dem E-Mail-Tracking zu statistischen Auswertungszwecken (z.B. Messung der Öffnungs- und Klickrate) zu. Meine Einwilligungserklärung kann ich jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten und das Widerrufsrecht erhalte ich unter forum-verlag.com/datenschutz.

Vielen Dank für Ihr Interesse !

Im nächsten Schritt erhalten Sie eine Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse. Hiermit wird geprüft, ob es sich um eine korrekte E-Mail-Adresse handelt.Um Ihnen die gewünschten Informationen zukommen lassen zu können, klicken Sie bitte jetzt den in der Bestätigungsmail enthaltenen Link.Falls die Bestätigungsmail Ihr Postfach nicht erreicht hat, kann es sein, dass diese irrtümlicherweise in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Überprüfen Sie daher Ihren Spam-Ordner und Ihre Spam-Einstellungen.

Um Sie gezielter beraten zu können, würden wir uns freuen, wenn Sie uns folgende Informationen zukommen lassen. Alle Angaben sind freiwillig.

Um Ihre Daten abzusenden, sollte mindestens ein Feld befüllt sein. Vielen Dank

Neues aus dem Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA): ASR A5.2 „Straßenbaustellen“ ist nun in Kraft

© moonrise – stock.adobe.com

Nach fachlicher Anpassung wurde die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A5.2 in der 7. Sitzung des ASTA am 28.11.2018 erneut beschlossen und ist nun nach langem Warten Ende 2018 erschienen. Zudem hat der ASTA in seiner letzten Sitzung der 3. Berufungsperiode Änderungen in den ASR bekannt gegeben und zwei ASTA-Arbeitskreise eingerichtet.

ASR A5.2 „Straßenbaustellen“ wurde im Dezember 2018 veröffentlicht

Die Technische Regel ASR A5.2 „Straßenbaustellen“ wurde am 21.12.2018 endlich veröffentlicht. Den Entwurf zu dieser Regel hatte der ASTA bereits im Jahr 2013 erarbeitet, es gab jedoch Bedenken seitens der Fachleute, weshalb sich die Veröffentlichung eigentlich nochmals hätte verzögern sollen.

Die ASR A5.2 definiert Schutzmaßnahmen, um Beschäftigte an Baustellen, die sich im Grenzbereich zum Straßenverkehr befinden, vor den Gefährdungen zu schützen, die vom fließenden Verkehr ausgehen. Sie ist folgendermaßen aufgebaut: 

  1. Zielstellung
  2. Anwendungsbereich 
  3. Begriffsbestimmungen
  4. Einrichten von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Straßenbaustellen 
  5. Betreiben von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Straßenbaustellen

In diesen ASR hat der ASTA Änderungen vorgenommen 

Der ASTA hat in den folgenden ASR formelle Änderungen vorgenommen und diese zur Prüfung an das Bundesamt für Arbeit und Soziales (BMAS) geschickt, damit diese nach Prüfung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBI) veröffentlicht werden: 

  • ASR A1.5/1,2 „Fußböden“
  • ASR A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände“
  • ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“

Arbeitskreise zur Anpassung zweier ASR gegründet  

Zur Anpassung an den Stand der Technik hat der ASTA zudem zwei Arbeitskreise gegründet. Angepasst werden die 

  • ASR A1.5/1,2 „Fußböden“
  • ASR A1.8 „Verkehrswege“

Empfehlungen zur Beleuchtung werden bei BAuA veröffentlicht  

Das Gremium hat in seiner letzten Sitzung noch eine Ankündigung gemacht: Die Empfehlungen zur künstlich biologisch wirksamen Beleuchtung in Arbeitsstätten, die der ASTA erarbeitet hat, werden auf der Homepage des Bundesamtes für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht. 

Alle bisher geltenden Kriterien zur Arbeitsplatzbeleuchtung sowie Praxistipps zur Umsetzung der ASR beinhaltet das Handbuch „Die neue Arbeitsstättenverordnung“

Für diese Technischen Regeln für Arbeitsstätten plant der ASTA Änderungen

Der ASTA verkündete in seiner 7. Sitzung außerdem seinen aktuellen Arbeitsstand bezüglich der Technischen Regeln für Arbeitsstätten: 

  • In Vorbereitung ist eine Aktualisierung der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“. 
  • Der ASTA plant, die ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“ zu aktualisieren. 
  • Der ASTA erarbeitet für die ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“ weitere Anhänge, z. B. für die ASR A4.1 „Sanitärräume“ und für die ASR A4.2 „Pausen-Bereitschaftsräume“. 
  • In Abhängigkeit von der Fertigstellung weiterer Technischer Regeln für Arbeitsstätten hat die Projektgruppe „Baustellen“ den Auftrag erhalten, weitere separate Kapitel „Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen“ zu erarbeiten. 

Technische Regeln für Arbeitsstätten: Definition 

Mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisiert der ASTA die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die ASR spiegeln den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wider.

Halten sich Unternehmen strikt an die Regelungen in den ASR, können sie davon ausgehen, dass sie die Anforderungen der ArbStättV rechtssicher durchgeführt haben (sog. Vermutungswirkung).

Die ASR werden vom ASTA erarbeitet und nach Überprüfung vom BMAS im GMBI veröffentlicht. (juse) 

Quelle: BAuA

Sie wollen mehr Fachwissen, Praxistipps und kostenlose Arbeitshilfen zum Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit erhalten? Dann melden Sie sich gleich zu unserem kostenlosen Fach-Newsletter an!

Das könnte Sie auch interessieren

Schlagwörter

Arbeitsstätten Baustelle

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.