ASR A5.2 „Straßenbaustellen“ wurde im Dezember 2018 veröffentlicht
Die Technische Regel ASR A5.2 „Straßenbaustellen“ wurde am 21.12.2018 endlich veröffentlicht. Den Entwurf zu dieser Regel hatte der ASTA bereits im Jahr 2013 erarbeitet, es gab jedoch Bedenken seitens der Fachleute, weshalb sich die Veröffentlichung eigentlich nochmals hätte verzögern sollen.
Die ASR A5.2 definiert Schutzmaßnahmen, um Beschäftigte an Baustellen, die sich im Grenzbereich zum Straßenverkehr befinden, vor den Gefährdungen zu schützen, die vom fließenden Verkehr ausgehen. Sie ist folgendermaßen aufgebaut:
- Zielstellung
- Anwendungsbereich
- Begriffsbestimmungen
- Einrichten von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Straßenbaustellen
- Betreiben von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Straßenbaustellen
In diesen ASR hat der ASTA Änderungen vorgenommen
Der ASTA hat in den folgenden ASR formelle Änderungen vorgenommen und diese zur Prüfung an das Bundesamt für Arbeit und Soziales (BMAS) geschickt, damit diese nach Prüfung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBI) veröffentlicht werden:
- ASR A1.5/1,2 „Fußböden“
- ASR A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände“
- ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“
Arbeitskreise zur Anpassung zweier ASR gegründet
Zur Anpassung an den Stand der Technik hat der ASTA zudem zwei Arbeitskreise gegründet. Angepasst werden die
- ASR A1.5/1,2 „Fußböden“
- ASR A1.8 „Verkehrswege“
Empfehlungen zur Beleuchtung werden bei BAuA veröffentlicht
Das Gremium hat in seiner letzten Sitzung noch eine Ankündigung gemacht: Die Empfehlungen zur künstlich biologisch wirksamen Beleuchtung in Arbeitsstätten, die der ASTA erarbeitet hat, werden auf der Homepage des Bundesamtes für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht.
Alle bisher geltenden Kriterien zur Arbeitsplatzbeleuchtung sowie Praxistipps zur Umsetzung der ASR beinhaltet das Handbuch „Die neue Arbeitsstättenverordnung“.
Für diese Technischen Regeln für Arbeitsstätten plant der ASTA Änderungen
Der ASTA verkündete in seiner 7. Sitzung außerdem seinen aktuellen Arbeitsstand bezüglich der Technischen Regeln für Arbeitsstätten:
- In Vorbereitung ist eine Aktualisierung der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“.
- Der ASTA plant, die ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“ zu aktualisieren.
- Der ASTA erarbeitet für die ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“ weitere Anhänge, z. B. für die ASR A4.1 „Sanitärräume“ und für die ASR A4.2 „Pausen-Bereitschaftsräume“.
- In Abhängigkeit von der Fertigstellung weiterer Technischer Regeln für Arbeitsstätten hat die Projektgruppe „Baustellen“ den Auftrag erhalten, weitere separate Kapitel „Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen“ zu erarbeiten.
Technische Regeln für Arbeitsstätten: Definition
Mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisiert der ASTA die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die ASR spiegeln den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wider.
Halten sich Unternehmen strikt an die Regelungen in den ASR, können sie davon ausgehen, dass sie die Anforderungen der ArbStättV rechtssicher durchgeführt haben (sog. Vermutungswirkung).
Die ASR werden vom ASTA erarbeitet und nach Überprüfung vom BMAS im GMBI veröffentlicht. (juse)
Quelle: BAuA