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"Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024"


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Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024

© blende11.photo – stock.adobe.com

Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wurde am 19. Januar 2024 vom Bundestag beschlossen und am 2. Februar 2024 vom Bundesrat gebilligt. Sie stellt einen bedeutenden Fortschritt in Bezug auf die Bürgerrechte von Zuwanderern in der deutschen Gesetzgebung dar.
Durch die Reform ergeben sich nicht nur Änderungen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern auch zur Mehrstaatigkeit und Vielem mehr. Lesen Sie hier über die wesentlichen Anpassungen, die im Zuge der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen wurden.

Inhaltsverzeichnis

  1. Schnellere Einbürgerung durch Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
  2. Reform des Staatsangehörigkeitsrechts: Gesetzliche Ausschlussgründe
  3. Weitere Neuerungen durch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
  4. Fazit zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Schnellere Einbürgerung durch Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Die Reform erleichtert den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erheblich. Einbürgerungen sind nun bereits nach fünf Jahren Aufenthalt möglich, im Vergleich zu bisherig acht Jahren.

Bei besonderen Integrationsleistungen kann diese Frist auf bis zu drei Jahre verkürzt werden. Zu diesen Leistungen zählen gemäß § 10 des Staatsangehörigkeitsrechts (StAG) die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs, der Nachweis von Sprachkenntnissen, besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen sowie bürgerschaftliches Engagement.

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten – unter bestimmten Bedingungen –automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Dazu muss ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren legal in Deutschland leben und über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügen.

→ Untersuchungen zeigen, dass eine frühzeitige Vergabe der deutschen Staatsbürgerschaft an Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund ihre Bildungschancen signifikant verbessert.

Mehrstaatigkeit

Die Reform des Staatsangehörigkeitsrecht ermöglicht eine Mehrstaatigkeit bzw. eine doppelte Staatsbürgerschaft.

In Zukunft haben alle Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber in Deutschland die Möglichkeit, ihre bisherige Staatsangehörigkeit ohne Einschränkungen zu behalten. So können Zugewanderte in Deutschland uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und die Demokratie mitgestalten, ohne ihre Herkunft/Identität aufgeben zu müssen. Inwiefern eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich ist, hängt allein vom Staatsangehörigkeitsrecht des Herkunftslandes ab.

Auch Deutsche, die eine weitere Staatsangehörigkeit anstreben, können problemlos ihre deutsche Staatsangehörigkeit behalten, ohne ein aufwändiges Verfahren zur Beibehaltungsgenehmigung durchlaufen zu müssen. Insbesondere für im Ausland lebende oder arbeitende Deutsche erleichtert dies den Erwerb einer zusätzlichen Staatsangehörigkeit erheblich und verbessert damit auch die beruflichen Chancen.

Bekenntnis zur historischen Verantwortung

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung im parlamentarischen Verfahren modifiziert und ergänzt. Hierbei wurden klare Vorgaben für das Bekenntnis zur historischen Verantwortung sowie die Einhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung festgelegt.

Damit müssen Bewerber auch explizit die historische Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft bekennen. Dies umfasst folglich auch insbesondere den Schutz jüdischen Lebens und das Bekenntnis zum friedlichen Zusammenleben der Völker.

Reform des Staatsangehörigkeitsrechts: Gesetzliche Ausschlussgründe

Die Reform führt klare Ausschlussgründe ein, darunter Mehr-Ehe und das Missachten der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Zudem wird eine digitale Sicherheitsabfrage eingeführt, um Informationen über Antragsteller mit antisemitischen, rassistischen oder menschenverachtenden Einstellungen zu erhalten und diese entsprechend vom Staatsbürgerschaftsprozess auszuschließen.

Die Einbürgerung ist gemäß §11 StAG darüber hinaus ausgeschlossen, wenn objektive Anhaltspunkte vorliegen, dass der Antragsteller Bestrebungen verfolgt oder unterstützt hat, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes gerichtet sind – es sei denn, es kann glaubhaft nachgewiesen werden, dass sich von der früheren Verfolgung oder Unterstützung solcher Aktivitäten abgewandt wurde.

Weitere Neuerungen durch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Außerdem ergeben sich durch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts folgende Neuerungen:

  • Einbürgerungsurkunden werden grundsätzlich in öffentlichen Feiern überreicht.
  • In besonderen Härtefällen wird das Einbürgerungserfordernis von Deutschkenntnissen auf mündliche Kenntnisse reduziert.
  • Das Verfahren der Sicherheitsabfrage wird digitalisiert und beschleunigt.

Regelungen für ehemalige „Gastarbeiter“

Durch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts werden die Einbürgerungsbedingungen für ehemalige Gastarbeiter und Vertragsarbeitnehmer gelockert. Dies betrifft insbesondere die Sprachanforderungen: Für diese Gruppen genügen künftig mündliche Deutschkenntnisse als Nachweis der Sprachfähigkeit. Auch ein formeller Einbürgerungstest wird nicht mehr verlangt. Diese Maßnahme würdigt die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeitergeneration sowie der Vertragsarbeiter der ehemaligen DDR und ihrer Ehegatten. Die Anerkennung ihrer Beiträge und die Vereinfachung des Einbürgerungsprozesses sollen dazu beitragen, ihre Integration in die deutsche Gesellschaft zu fördern.

Fazit zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Nachfolgende Tabelle zeigt in einer Übersicht die wichtigsten Änderungen im neuen Staatsangehörigkeitsrecht.

Aspekt Änderung
Einbürgerungsfrist Von 8 auf 5 Jahre verkürzt, bei Integration auf 3 Jahre reduziert
Doppelte Staatsbürgerschaft Grundsätzlich zulässig
Bekenntnis zur historischen Verantwortung Neue Anforderung an Bewerberinnen und Bewerber
Gesetzliche Ausschlussgründe  Mehr-Ehe und Missachtung der Gleichberechtigung
Integration und Teilhabe Klare Anreize durch verkürzte Voraufenthaltszeiten und automatische Einbürgerung für Kinder
Sicherheitsabfrage Digitalisiert und beschleunigt
Inkrafttreten Etwa drei Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt

Zusammenfassend markiert die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 also einen bedeutsamen Schritt in Richtung einer integrativen und zeitgemäßen Politik der Staatsbürgerschaft in Deutschland. Durch die verkürzte Einbürgerungsfrist, die Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft und die klaren Anreize zur Integration sollen mehr Menschen die Möglichkeit erhalten, sich aktiv in die deutsche Gesellschaft einzubringen.

Quellen: BundesregierungBundesrat

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