VOB und BGB am Bau
Rechtssichere Abwicklung von Bauprojekten








- Konkrete Tipps für die Baupraxis und praktische Musterklauseln
- Leicht verständliche Kommentierungen
- Lexikon der wichtigsten Begriffe
Wer in der Baubranche arbeitet, muss die Regelungen des aktuellen Baurechts kennen und sicher anwenden. Das umfassende Standardwerk bietet Rechtssicherheit vom Vertragsschluss bis zur Vertragserfüllung nach VOB und BGB. Die Neuregelungen der VOB/A und VOB/C 2019 sind in die im Werk enthaltenen ausgewählten Kommentierungen eingearbeitet. Auch ist das Werk auf aktuellem Stand nach dem Bauvertragsrechts 2018 sowie neuer HOAI 2020. Darüber hinaus bietet das Werk aktuelle Informationen und Handlungsempfehlungen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf Bauprojekte.
Baurechtsexperten liefern in diesem Werk verständliche Kommentierungen, praktische Musterklauseln und praxisorientierte Fallbeispiele. Selbst schwierige Sachverhalte erläutern die Autoren leicht verständlich und geben konkrete Tipps für die Baupraxis.
Die Premium-Ausgabe des Werks besteht aus einer gedruckten und einer Online-Ausgabe des kompletten Handbuchs sowie einsatzfertigen Mustervorlagen, Arbeitshilfen und Checklisten zum Download.
Diese bietet folgende Vorteile:
- Alle Inhalte stehen in dieser Premium-Ausgabe auch digital zur Verfügung. Zahlreiche nützliche Zusatzfunktionen (z. B. Volltextsuche mit farblich hinterlegten Suchergebnissen, direkte Verlinkungen, Copy & Paste-Funktion) machen die Anwendung besonders komfortabel.
- Vermeidung von unwirksamen Vertragsklauseln
- Sicher handeln bei Streitfragen durch verständliche Expertenkommentare und Praxistipps
- Ansprüche nach der neuesten Gesetzeslage und Rechtsprechung erfolgreich durchsetzen
- Praktische Suchfunktion: Treffer in den Inhalten sind übersichtlich und farblich hinterlegt
- Textpassagen markieren, ausdrucken oder in eine persönliche Datei einfügen
Neues Urteil zur Gültigkeit des § 4 Abs. 7 VOB/B zu Mängelansprüchen – Einzelparagraf in Bauverträgen als AGB nicht rechtskräftig
Beim BGB-Werkvertrag muss der Auftraggeber grundsätzlich bis zur Abnahme warten, wenn er Mängelansprüche geltend machen will. Anders ist es bei der VOB/B. Deren § 4 Abs. 7 sieht in ihrem Anwendungsbereich vor, dass der Auftragnehmer auf Aufforderung bereits während der Ausführung, also vor Fertigstellung und Abnahme, als mangelhaft erkannte Leistungen auf eigene Kosten durch mangelfreie zu ersetzen hat, egal, ob es sich um wesentliche oder nur unwesentliche Mängel handelt.
Der Bundesgerichtshof hat nun in einem aktuellen Urteil vom 19.01.2023 entschieden, dass § 4 Nr. 7 Satz 3 der VOB/B bei Verwendung durch den Auftraggeber der Inhaltskontrolle nicht standhält. Denn: Wenn die VOB/B nicht als Ganzes vertraglich vereinbart ist und nur einzelnen VOB-Klauseln verwendet werden, handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die dann ihre Gültigkeit verlieren können. Eine ausführliche Kommentierung dieses Urteils in Kapitel 2/28 zeigt, was man diesbezüglich bei seinen Bauprojekten zwingend beachten muss!
Nützliche Kommentierung zur VOB/C
Die Planungsleistung eines Ingenieurs hat den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen, sofern die Vertragsparteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben. Im Werk findet man daher die aktualisierte DIN 18340 zu Trockenbauarbeiten in Kapitel 5/10 – damit hat man die gültigen Informationen jederzeit zur Hand.
Vollmacht und Vertretung auf der Baustelle – das muss man als Stellvertreter beachten
Welche Voraussetzungen gelten für die Stellvertretung? Mit welchen Rechtsfolgen hat z. B. der Bauleiter zu rechnen? Wie sind die gängigen Klauseln in Bauverträgen und wann werden diese wirksam? Wann gilt die Anscheins- und wann die Duldungsvollmacht und was für Voraussetzungen sind dabei zu beachten? Antworten auf diese Fragen gibt unsere Expertin Ulrike Gantert in Kapitel 4/1.4 und erläutert, welche Regelungen des BGB sowie Entscheidungen der Gerichte wichtig sind, um in dieser Position rechtssicher agieren zu können.
Inhalte (Auszug):
Vorwort und Verzeichnisse
2 Aktuelle Änderungen und Rechtsprechung
- Aktuelle Urteile mit Hinweisen für die Praxis
3 Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A
- VOB/A aktuell
- Einführung in das Vergaberecht
- Fristen und Vorüberlegungen zum Vergabeverfahren
- Beschreibung des zukünftigen Auftragnehmers
- Vergabeunterlagen und Leistungsbeschreibungen
- Öffentliche Ausschreibung
4 Der Bauvertrag und seine Abwicklung nach VOB/B und BGB – Inkl. Änderungen BGB 2018
- Verordnungstext VOB/B 2019
- Werkvertrag, Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag
- Ausführungsunterlagen
- Rechte und Pflichten während der Ausführung
- Vergütung
- Ausführungsfristen, Behinderung u. Unterbrechung
- Verzug und Vertragsstrafe
- Versicherungen am Bau
- Abnahme der Bauleistung
- Mängelhaftung und Verjährung von Mängelansprüchen
- Vorzeitige Beendigung des Bauvertrags
- Zahlung des Werklohns
- Sicherung der Werklohnforderung
- Sicherheiten für den Auftraggeber
- Bauwerkvertrag mit Wohnungseigentümergemeinschaft
- Lieferung von Baustoffen und Bauteilen
4a Rechte und Pflichten des Architekten bei der Bauabwicklung – inkl. neuer HOAI 2021
- Der Architekt als Sachverwalter des Bauherrn
- Der Architekt als Lieferant der Ausführungsunterlagen
- Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen
- Der Architekt in der Phase der Bauausführung
- Mitwirkung bei der Abnahme
- Der Architekt als Rechnungsprüfer
- Mängelverfolgung nach der Abnahme
- Verjährungsrechtliche Besonderheiten
- Urheberrecht des Architekten
5 Grundlegende Ausführungen zur VOB/C
Kommentierung u.a. folgender DIN-Normen (nicht alle DIN-Normen sind im Werk enthalten)
- Allgemeine Regelungen
- Abbruch- und Rückbauarbeiten
- Betonarbeiten
- Abdichtungsarbeiten
- Erdarbeiten
- Mauerarbeiten
- Gerüstarbeiten
- Dachdeckungs- und Dachdichtungsarbeiten
- Gas-, Wasser-, Entwässerungsanlagen
- Trockenbauarbeiten
- Wärmedämmverbundsysteme
- Kabelleitungstiefbauarbeiten
- Zimmer- und Holzbauarbeiten
- Fliesen- und Plattenarbeiten
- Verbauarbeiten
Zusätzliche Inhalte dieser Angebotsform (Auszug):
Digitale Arbeitshilfen zum Download
Ausführungsunterlagen
- Anforderung von fehlenden Ausführungsunterlagen
- Anmeldung Ausführungsbehinderung
Rechte und Pflichten während der Ausführung
- Aufforderung zur Mängelbeseitigung nach VOB/B
- Bedenkenanmeldungen nach § 6 VOB/B
- Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B
Vergütung
- Angebot für Zusatzleistungen
- Ankündigung Vergütungsanspruch für zusätzliche Leistungen
Mängelhaftung und Verjährung von Mängelansprüchen
- Mangelbeseitigung, Mängelrüge mit Fristsetzung
Vorzeitige Beendigung des Bauvertrags
- Kündigung wegen Zahlungsverzug
- Nachfrist mit Kündigungsandrohung
Zahlung des Werklohns / Sicherung der Forderungen
- Schlusszahlungserklärung
- Nachfristsetzung zur Zahlung
Gesetze und Verordnungen
PLUS: Baulexikon
- Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Seit 1991 als Gründungspartner einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei in München und dort insbesondere zuständig für den Bereich des Bau- und Architektenrechts
- Schlichter und Schiedsrichter für Baustreitigkeiten
- Gastdozent beim Bayerischen Justizministerium
- Mitglied der ARGE Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein
- Seit ca. 25 Jahren Referent bei Seminaren für Bau- und Architektenrecht
Ulrike Gantert – Herausgeberin –
- Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Brillinger Rechtsanwälte, Karlsruhe
- Schlichterin und Schiedsrichterin für Baustreitigkeiten
- Mitglied der ARGE Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Mitglied des Gesetzgebungsausschusses des Deutschen Anwaltvereins für privates Bau- und Architektenrecht
- Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht
Gritt Diercks-Oppler – Herausgeberin –
- Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und Fachanwältin für Vergaberecht
- Beratung bei der Vorbereitung von Vergabeverfahren, Abwicklung von Vergabeverfahren, Konzessionsvergaben, Gutachten zu Fragestellungen des Vergabe-, Bau-, Architekten- und
- Ingenieurrechts, Nachtragsstreitigkeiten, Behinderungen, Abnahmen, Streit um Mängel bei Planung und Bau, Vertretung vor der Vergabekammer, Mediation und Schiedsverfahren sowie Vertretung in allen gerichtlichen Vergabe- und Baurechtstreitigkeiten
- Zugelassen als Schlichterin nach der SO-Bau, tätig als Schiedsrichterin
- Vorsitzende des Gesetzgebungsausschusses privates Bau- und Architektenrecht des Deutschen Anwaltvereins
- Stellvertretende Vorsitzende des Gesetzgebungsausschusses Vergaberecht des Deutschen Anwaltsvereins
- Vorsitzende des Fachanwaltsausschusses für Bau- und Architektenrecht – der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer
- Mitglied der Arbeitsgruppe Bauvertragsrecht im Bundesjustizministerium
- Mitglied des Arbeitskreises Vergaberecht der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA)
Sabine Ebner-Köppl – Autorin –
Rechtsanwältin, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Mediatorin DAA, Fachanwalt für Familienrecht;
Sven H. Röbling – Autor –
Sven H. Röbling ist Rechtsanwalt und Syndikus der GOLDBECK GmbH in Bielefeld. Er ist Schlichter und Schiedsrichter für Baustreitigkeiten.
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- Artikel-Nr.: 51168/1
- ISBN/ISSN-Nr.: 978-3-86586-921-0