Diesen Artikel als PDF beziehen?
Laden Sie kostenlos den Artikel herunter:
"Aushangpflichtige Gesetze für Betriebe, Bildungseinrichtungen und das Gesundheitswesen"


Anmelden
* Pflichtfeld

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.

Wir erheben Ihre Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) und f) DSGVO zur ordnungsgemäßen Abwicklung unserer Geschäftsvorgänge sowie zur Mitteilung von Produktinformationen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: forum-verlag.com/datenschutz Wir informieren Sie regelmäßig über aktuelle, themenbezogene, kostenpflichtigen Verlagsprodukte per E-Mail, Fax, Telefon oder Post. Sie können jederzeit der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke zu den ortsüblichen Basistarifen widersprechen, indem Sie den Abmeldelink nutzen, der am Ende einer jeden E-Mail enthalten ist. Oder schreiben Sie eine E-Mail an service@forum-verlag.com.

Vielen Dank für Ihr Interesse !

Im nächsten Schritt erhalten Sie eine Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse. Hiermit wird geprüft, ob es sich um eine korrekte E-Mail-Adresse handelt.Um Ihnen die gewünschten Informationen zukommen lassen zu können, klicken Sie bitte jetzt den in der Bestätigungsmail enthaltenen Link.Falls die Bestätigungsmail Ihr Postfach nicht erreicht hat, kann es sein, dass diese irrtümlicherweise in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Überprüfen Sie daher Ihren Spam-Ordner und Ihre Spam-Einstellungen.

Um Sie gezielter beraten zu können, würden wir uns freuen, wenn Sie uns folgende Informationen zukommen lassen. Alle Angaben sind freiwillig.

Um Ihre Daten abzusenden, sollte mindestens ein Feld befüllt sein. Vielen Dank

Aushangpflichtige Gesetze für Betriebe, Bildungseinrichtungen und das Gesundheitswesen

© Forum Verlag Herkert GmbH

Jedes Jahr werden die sog. aushangpflichtigen Vorschriften (oder „aushangpflichtige Gesetze“) geändert. Diese müssen Arbeitgeber so im Betrieb aushängen, dass sie für alle Beschäftigten zugänglich sind. Damit kommen Unternehmen ihrer Pflicht nach, die Angestellten über deren Rechte am Arbeitsplatz zu informieren. Wir zeigen Ihnen, welche Vorschriften in allen Betrieben aushängen sollten und welche speziell im Gesundheitswesen und in Bildungseinrichtungen wichtig sind.

Inhaltsverzeichnis 

  1. Neue aushangpflichtige Gesetze 2023 und 2024: Übersicht
  2. Was sind die aushangpflichtigen Gesetze?
  3. Wie oft müssen aushangpflichtige Gesetze aktualisiert werden?
  4. Wo müssen aushangpflichtige Gesetze ausgehängt werden?
  5. Welche aushangpflichtigen Gesetze gelten für alle Betriebe?
  6. Aushangpflichtige Gesetze für das Gesundheitswesen
  7. Aushangpflichtige Gesetze 2024 für Bildungseinrichtungen

Welche Gesetze sind 2023 und 2024 aushangpflichtig? – Übersicht

Diese aushangpflichtigen Gesetze wurden im Jahr 2023 geändert und betreffen alle Betriebe hinsichtlich ihrer Aushangpflichten in 2024:

Aber auch Änderungen in anderen aushangpflichtigen Gesetzen sind für 2024 wichtig. Betroffen sind insbesondere folgende Regelwerke:

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Nachweisgesetz (NachwG)
  • Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Aber welche Rechtsgrundlage steckt hinter den aushangpflichtigen Gesetzen?

Was sind aushangpflichtige Gesetze?

Aushangpflichtige Vorschriften (wie Gesetze und Verordnungen) sind Schutzvorschriften, die Arbeitgeber in ihrem Unternehmen für alle Beschäftigten aushängen oder auslegen müssen. Sie sollen die Belegschaft schützen und über ihre Rechte am Arbeitsplatz informieren. Daher sind die meisten aushangpflichtigen Gesetze Arbeitnehmerschutzgesetze. Diese sog. Aushangpflicht ergibt sich i. d. R. aus den Gesetzen und Vorschriften selbst.

Wer muss aushangpflichtige Gesetze aushängen?

Generell müssen alle Arbeitgeber in Deutschland die aushangpflichtigen Gesetze in ihrem Betrieb auslegen, sobald sie Mitarbeiter beschäftigen. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Branche oder der Anzahl an Beschäftigten im Unternehmen. Daher besteht die allgemeine Aushangpflicht bereits ab der ersten betrieblich angestellten Person.

Es gibt jedoch einzelne Regelwerke, die erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl aushangpflichtig sind. Ein Beispiel hierfür ist das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das erst ausgehängt werden muss, wenn regelmäßig mehr als drei Frauen im Betrieb arbeiten (§ 26 Abs. 1 MuschG).

Des Weiteren müssen in bestimmten Branchen zusätzliche Aushangpflichten beachtet werden, etwa im Gesundheitswesen oder in Bildungseinrichtungen.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber gegen die Aushangpflicht verstößt?

Wenn Arbeitgeber ihrer Aushangpflicht nicht nachkommen, kann das unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen, wie z. B.: 

  • Bei den meisten Vorschriften stellt der Verstoß gegen die Aushangpflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. 
  • Kommt es zu einem Schaden, weil der Mitarbeiter nicht ausreichend informiert war, kann sich der Arbeitgeber zudem schadensersatzpflichtig machen.
  • Wenn betriebsverfassungsrechtliche Regelungen betroffen sind, können Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche bestehen.

Deshalb ist es wichtig, dass Arbeitgeber regelmäßig ihre Aushänge prüfen und ggf. aktualisieren. Mit unseren praktischen Aushangbüchern haben Sie stets die aktuellste Fassung aller aushangpflichtigen Gesetze vorliegen und riskieren keine rechtlichen Verstöße.

Wie oft müssen aushangpflichtige Gesetze aktualisiert werden?

Aushangpflichtige Gesetze und Vorschriften werden wie andere Regelwerke immer wieder geändert, novelliert oder reformiert. Deshalb müssen Arbeitgeber jedes Jahr die Aushänge im Unternehmen prüfen und ggf. aktualisieren. Nur so kommen sie ihrer Pflicht nach, den Arbeitnehmern immer die aktuelle Fassung des jeweiligen Gesetzes zur Verfügung zu stellen. Oftmals wird der Jahreswechsel genutzt, um die vorhandenen Aushänge zu erneuern.

Produktempfehlung:

Mit dem Neuauflagenservice des Buchs „Aushangpflichtige Gesetze und weitere wichtige Vorschriften“ bekommen Betriebe auf Wunsch automatisch die aktuelle Fassung zugesandt, wenn es Neuerungen gibt. Das Buch ist gelocht und umfasst alle aktuellen Vorschriften – fertig zum Aushängen im Betrieb.

Wo müssen aushangpflichtige Gesetze ausgehängt werden?

Die aushangpflichtigen Gesetze definieren meist selbst, wo Arbeitgeber sie aushängen müssen. Grundsätzlich gilt: Allen Beschäftigten muss es möglich sein, die aktuellen Regelwerke auch unbeaufsichtigt und ohne großes Nachfragen einzusehen. Es reicht also nicht, die aktuelle Ausgabe im Personalbüro oder im Büro des Vorgesetzten auszulegen, wo Angestellte womöglich noch um die Herausgabe bitten müssen.

Geeignete Stellen im Betrieb sind stark frequentierte Orte wie:

  • Aufenthalts- und Pausenräume
  • Kantine
  • schwarzes Brett
  • Empfang
  • Direkter Arbeitsraum
  • Büro des Betriebsrats
  • Digital im betriebseigenen Intranet (sofern alle Arbeitnehmer darauf Zugriff haben)

Bei größeren Betrieben mit mehreren Stockwerken oder Gebäuden sollten die Informationen auf jeder Etage bzw. in jedem Gebäude aushängen. Außerdem ist der Begriff „Aushang“ nicht wörtlich zu nehmen. Die Regelwerke müssen nicht hängen, sie können auch ausliegen oder digital verfügbar sein – wichtig ist nur, dass sie tatsächlich für alle frei zugänglich sind.

Hinweis: Gibt es ausländische Angestellte im Unternehmen, die kein Deutsch sprechen, kann es erforderlich sein, eine zusammenfassende Übersetzung an geeigneter Stelle auszuhängen.

Welche aushangpflichtigen Gesetze gelten für alle Betriebe? – Liste

Die wichtigsten aushangpflichtigen Gesetze, die unabhängig von der Branche in den meisten Betrieben aushängen müssen, sind: 

Aushangpflichtige Gesetze Wann aushangpflichtig?
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (Änderung vom 19.12.2022) Immer aushangpflichtig (§ 12 Abs. 5 AGG)

Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) – Auszug 
(Änderung vom 08.10.2023)

Wenn i. d. R. mehr als 5 Personen beschäftigt werden (§ 61b ArbGG)

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
(Änderung seit 01.01.2021)

Immer aushangpflichtig (§ 16 ArbZG)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Auszug 
(Änderung vom 25.10.2023)

Wenn i. d. R. mehr als 5 Arbeitnehmer angestellt sind (Art. 2 des ArbREG-AnpassungsG  i. d. F. Art. 9 des GleiBG)

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) (Änderung vom 16.07.2021)

Wenn regelmäßig mindestens 1 Jugendlicher im Unternehmen arbeitet (§§ 47, 48, 54 JArbSchG)
Ladenschlussgesetz (LadSchlG) Wenn regelmäßig mindestens 1 Arbeitnehmer beschäftigt wird (§ 21 LadSchlG)
Mutterschutzgesetz (MuSchG)  Wenn regelmäßig mehr als 3 Frauen im Unternehmen tätig sind (§ 26 MuSchG)

Darüber hinaus müssen Arbeitgeber weitere wichtige Vorschriften, Gesetze und Verordnungen ihren Beschäftigten zugänglich machen – wie z. B.

  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
  • Betriebsvereinbarungen
  • Heimarbeitsgesetz (HAG)
  • Tarifvertrag
  • Wahlordnungen für die Wahl zum Betriebsrat, zur Schwerbehindertenvertretung oder zum Sprecherausschuss 

Zudem wird empfohlen, u. a. die folgenden Vorschriften auszuhängen bzw. auszulegen:

  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) 
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Mindestlohngesetz (MiLoG)
  • Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)

Aushangpflichtige Gesetze für das Gesundheitswesen

Für Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegedienste und andere Arbeitgeber, die zum Gesundheitswesen gehören, sind neben den o. g. allgemeinen Regelwerken insbesondere folgende aushangpflichtige Gesetze wichtig:

  • Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
  • Arzneimittelgesetz (AMG)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
  • Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Hinweis: Das Strahlenschutzrecht ist nicht nur für das Gesundheitswesen relevant. Auch Industriebetriebe, die mit (natürlicher) Strahlung zu tun haben, müssen das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung in ihrem Betrieb aushängen.

Aushangpflichtige Gesetze 2024 für Kitas, Schulen und andere Bildungseinrichtungen

Damit Leitungen von Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen ihrer Aushangpflicht nachkommen, müssen sie zunächst die o. g. aushangpflichtigen Gesetze aushängen, die für branchenübergreifend für Betriebe gelten. Lediglich auf das Ladenschlussgesetz (LadSchlG) können sie verzichten. 

Anschließend kommen weitere aushangpflichtige Gesetze für Bildungseinrichtungen hinzu, wie z. B.:

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)
  • Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
  • Kinder- und Jugenstärkungsgesetz (KJSG) + SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
  • Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1)
  • Unfallverhütungsvorschrift Schulen (DGUV Vorschrift 81)
  • Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen (DGUV Vorschrift 82)
  • Strafgesetzbuch (StGB) → Auszüge zu Mobbing und Missbrauch von Kindern
  • Urheberrechtsgesetz (UrhG) + Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG)

Produktempfehlung:

Eine Liste aller aushangpflichtigen Gesetze im Bildungswesen inkl. der dazugehörigen Gesetzestexte gibt es im Buch „Aushangpflichtige Gesetze und weitere wichtige Vorschriften für Bildungseinrichtungen“ – fertig gelocht zum Aushängen. Jetzt informieren!

Quellen: „Aushangpflichtige Gesetze und weitere wichtige Vorschriften“, „Aushangpflichtige Gesetze und weitere wichtige Vorschriften für Bildungseinrichtungen“, „Aushangpflichtige Gesetze und weitere wichtige Vorschriften im Gesundheitswesen“

Sie wollen mehr Fachwissen, Praxistipps und kostenlose Arbeitshilfen zum Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit erhalten? Dann melden Sie sich gleich zu unserem kostenlosen Fach-Newsletter an!

Das könnte Sie auch interessieren

Schlagwörter

Aushangpflicht

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.