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"Aushangpflichtige Gesetze für Betriebe, Bildungseinrichtungen und das Gesundheitswesen"


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Aushangpflichtige Gesetze für Betriebe, Bildungseinrichtungen und das Gesundheitswesen

© Forum Verlag Herkert GmbH

Jedes Jahr werden die sog. aushangpflichtigen Vorschriften (oder „aushangpflichtige Gesetze” ) geändert. Diese muss Arbeitgeber so im Betrieb aushängen, dass sie für jeden Beschäftigten zugänglich sind. Damit kommt er seiner Pflicht nach, die Mitarbeiter über deren Rechte am Arbeitsplatz zu informieren. Wir zeigen Ihnen, welche Vorschriften in allen Betrieben, im Gesundheitswesen und in Bildungseinrichtungen aushängen sollten.

Inhaltsverzeichnis 

  1. Neue aushangpflichtige Gesetze 2022 und 2023: Übersicht
  2. Was sind die aushangpflichtigen Gesetze? – Rechtsgrundlage
  3. Wie oft müssen aushangpflichtige Gesetze aktualisiert werden?
  4. Wo müssen aushangpflichtige Gesetze ausgehängt werden?
  5. Welche aushangpflichtigen Gesetze gelten für alle Betriebe?
  6. Aushangpflichtige Gesetze für das Gesundheitswesen
  7. Aushangpflichtige Gesetze 2023 für Kitas, Schulen und andere Bildungseinrichtungen

Neue aushangpflichtige Gesetze 2022 und 2023: Übersicht

Diese aushangpflichtigen Gesetze wurden im Jahr 2022 geändert und gelten für alle Betriebe und ihre Aushangpflichten in 2023:

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Mindestlohngesetz (MiLoG)
  • Nachweisgesetz (NachwG)

Aber auch Änderungen in anderen aushangpflichtigen Gesetzen sind für 2023 wichtig. Betroffen sind insbesondere folgende Regelwerke:

Aber welche Rechtsgrundlage steckt hinter den aushangpflichtigen Gesetzen?

Was sind die aushangpflichtigen Gesetze? – Rechtsgrundlage

Aushangpflichtige Vorschriften (wie Gesetze und Verordnungen) sind Schutzvorschriften, die der Arbeitgeber in seinem Unternehmen für alle Beschäftigten aushängen oder auslegen muss. Sie sollen die Beschäftigten schützen und über ihre Rechte am Arbeitsplatz informieren. Daher sind die meisten aushangpflichtigen Gesetze Arbeitnehmerschutzgesetze. Diese sog. Aushangpflicht ergibt sich in der Regel aus den Gesetzen und Vorschriften selbst.

Wer muss aushangpflichtige Gesetze aushängen?

Generell müssen alle Arbeitgeber in Deutschland die aushangplfichtigen Gesetze in ihrem Betrieb auslegen, sobald sie Mitarbeiter beschäftigen. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Branche oder der Anzahl an Beschäftigten im Unternehmen. Daher bersteht die Aushangpflicht bereits ab dem ersten Beschäftigten.

Es gibt jedoch einzelne Regelwerke, die erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl aushangpflichtig sind. Ein Beispiel hierfür ist das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das erst ausgehängt werden muss, wenn regelmäßig mehr als drei Frauen im Betrieb arbeiten (§ 26 Abs. 1 MuschG).

Des Weiteren müssen in bestimmten Branchen zusätzliche Aushangplfichten beachtet werden, etwa im Gesundheitswesen oder in Bildungseinrichtungen.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber gegen die Aushangpflicht verstößt?

Wenn Arbeitgeber ihrer Aushangpflicht nicht nachkommen, kann das unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen. 

  • Bei den meisten Vorschriften stellt der Verstoß gegen die Aushangpflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. 
  • Kommt es zu einem Schaden, weil der Mitarbeiter nicht ausreichend informiert war, kann sich der Arbeitgeber zudem schadensersatzpflichtig machen.
  • Wenn betriebsverfassungsrechtliche Regelungen betroffen sind, können Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche bestehen.

Deshalb ist es wichtig, dass Arbeitgeber regelmäßig ihre Aushänge prüfen und ggf. aktualisieren. Mit unseren praktischen Aushangbüchern haben Sie stets die aktuellste Fassung aller aushangpflichtigen Gesetze vorliegen und riskieren keine rechtlichen Verstöße.

Wie oft müssen aushangpflichtige Gesetze aktualisiert werden?

Aushangpflichtige Gesetze und Vorschriften werden wie andere Regelwerke immer wieder geändert, novelliert oder reformiert. Deshalb müssen Arbeitgeber jedes Jahr die Aushänge im Unternehmen prüfen und ggf. aktualisieren. Nur so kommen sie ihrer Pflicht nach, den Arbeitnehmern immer die aktuelle Fassung des jeweiligen Gesetzes zur Verfügung zu stellen.

Mit dem Neuauflagenservice des Aushangbuchs „Aushangpflichtige Gesetze und weitere wichtige Vorschriften“ bekommen Betriebe auf Wunsch automatisch die aktuelle Fassung zugesandt, wenn es Neuerungen gibt. Das Buch ist gelocht und umfasst alle aktuellen Vorschriften – fertig zum Aushängen im Betrieb. Außerdem gibt es spezielle Bücher für Einrichtungen im Gesundheits- und Bildungsbereich:

Wo müssen aushangpflichtige Gesetze ausgehängt werden?

Die aushangpflichtigen Gesetze definieren meist selbst, wo Arbeitgeber sie aushängen müssen. Grundsätzlich gilt: Jedem Arbeitnehmer muss es möglich sein, die aktuellen Regelwerke auch unbeaufsichtigt und ohne großes Nachfragen einzusehen. Es reicht also nicht, die aktuelle Ausgabe im Personalbüro oder im Büro des Vorgesetzten auszulegen, wo Arbeitnehmer womöglich noch um die Herausgabe bitten müssen.

Geeignete Stellen im Betrieb sind stark frequentierte Orte wie:

  • Aufenthalts- und Pausenräume, Kantine, schwarzes Brett, Empfang
  • Direkter Arbeitsraum, Büro des Betriebsrats
  • Digital im unternehmensinternen Intranet, sofern alle Mitarbeiter darauf Zugriff haben.

Bei größeren Betrieben mit mehreren Stockwerken oder Gebäuden sollten die Informationen auf jeder Etage bzw. in jedem Gebäude aushängen. Außerdem ist der Begriff „Aushang“ ist nicht wörtlich zu nehmen. Die Regelwerke müssen nicht hängen, sie können auch ausliegen oder digital (im Intranet) verfügbar sein – wichtig ist nur, dass sie tatsächlich für alle frei zugänglich sind.

Hinweis: Gibt es ausländische Mitarbeiter im Unternehmen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, kann es erforderlich sein, eine zusammenfassende Übersetzung an geeigneter Stelle auszuhängen.

Welche aushangpflichtigen Gesetze gelten für alle Betriebe?

Die wichtigsten aushangpflichtigen Gesetze, die unabhängig von der Branche in den meisten Betrieben aushängen müssen, sind: 

Aushangpflichtige Gesetze Rechtsgrundlage zur Aushangpflicht
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) lt. § 12 Abs. 5 AGG immer aushangpflichtig

Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) – Auszug 
(Änderung am 01.01.2022)

lt. § 61b ArbGG, wenn in der Regel mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt werden 

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
(Änderung am 01.01.2021)

lt. § 16 ArbZG immer aushangpflichtig 

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Auszug 
(Änderung am 12.11.2022)

lt. Art. 2 des ArbREG-AnpassungsG  i.d.F. Artikel 9 des GleiBG, wenn in der Regel mehr als 5 Arbeitnehmer angestellt sind

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) (Änderung am 16.07.2021)

lt. §§ 47, 48, 54 JArbSchG, wenn regelmäßig mindestens 1 Jugendlicher im Unternehmen arbeitet 
Ladenschlussgesetz (LadSchlG) lt. § 21 LadSchlG, wenn regelmäßig mindestens 1 Arbeitnehmer beschäftigt wird 
Mutterschutzgesetz (MuSchG)  lt. § 26 MuSchG, wenn regelmäßig mehr als 3 Frauen im Unternehmen tätig sind

Darüber hinaus müssen Arbeitgeber weitere wichtige Vorschriften, Gesetze und Verordnungen ihren Beschäftigten zugänglich machen – wie z. B.

  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
  • Betriebsvereinbarungen
  • Heimarbeitsgesetz (HAG)
  • Tarifvertrag
  • Wahlordnungen für die Wahl zum Betriebsrat, zur Schwerbehindertenvertretung oder zum Sprecherausschuss 

Zudem wird empfohlen, u. a. die folgenden Vorschriften auszuhängen bzw. auszulegen:

Aushangpflichtige Gesetze für das Gesundheitswesen

Für Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegedienste und andere Arbeitgeber, die zum Gesundheitswesen gehören, sind neben den o. g. allgemeinen Regelwerken insbesondere folgende aushangpflichtige Gesetze wichtig:

  • Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
  • Arzneimittelgesetz (AMG)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
  • Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Das Zusammentragen der einzelnen Gesetzestexte können sich Arbeitgeber im Gesundheitswesen sparen – mit dem Werk „Aushangpflichtige Gesetze und weitere wichtige Vorschriften im Gesundheitswesen“.

Hinweis: Das Strahlenschutzrecht ist nicht nur für das Gesundheitswesen relevant. Auch Industriebetriebe, die mit (natürlicher) Strahlung zu tun haben, müssen das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung in ihrem Betrieb aushängen.  

Aushangpflichtige Gesetze 2023 für Kitas, Schulen und andere Bildungseinrichtungen

Damit Schul- und Kitaleitungen ihrer Aushangpflicht nachkommen, müssen sie zunächst aushangpflichtigen Gesetze aushängen, die für branchenübergreifend für Betriebe geltend. Lediglich auf das Ladenschlussgesetz (LadSchlG) können Schulen und Kitas verzichten. 

Hinzu kommen weiteren wichtigen Vorschriften für Bildungseinrichtungen, z. B.:

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)
  • Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
  • Kinder- und Jugensärkungsgesetz (KJSG) + SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
  • Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1)
  • Unfallverhütungsvorschrift Schulen (DGUV Vorschrift 81)
  • Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen (DGUV Vorschrift 82)
  • Strafgesetzbuch (StGB) – Auszüge zu Mobbing und Missbrauch von Kindern
  • Urheberrechtsgesetz (UrhG) + Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG)

Eine Sammlung mit den aushangpflichtigen Gesetzen für Schulen, Kitas, Jugendhilfen und andere Bildungsträger bietet das Buch „Aushangpflichtige Gesetze und weitere wichtige Vorschriften für Bildungseinrichtungen“.

Quellen: „Aushangpflichtige Gesetze und weitere wichtige Vorschriften“, „Aushangpflichtige Gesetze und weitere wichtige Vorschriften für Bildungseinrichtungen“, „Aushangpflichtige Gesetze und weitere wichtige Vorschriften im Gesundheitswesen

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