Gesundheitswesen und Pflege

OLG Köln: Krankenhaus muss für Sturz bei unbegleitetem Toilettengang nicht haften
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Einrichtungsmanagement und Pflege

OLG Köln: Krankenhaus muss für Sturz bei unbegleitetem Toilettengang nicht haften

Ein Patient stürzt im Krankenhaus bei einem unbegleiteten Toilettengang und verklagte die Klinik daraufhin auf Schmerzensgeld. Seine Klage wird jedoch zurückgewiesen. Warum das Landgericht Aachen und in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) kein Verschulden des Krankenhauspersonals sahen. [Mehr lesen]
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