Zeitplan der einzelnen Länder für das Inkrafttreten der UVgO
Bei der UVgO handelt es sich um eine Verfahrensordnung, weshalb sie nicht (wie üblicherweise bei Gesetzen) mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft tritt, sondern erst durch eine sog. Anwendungsvorschrift des Bundes oder der Länder.
Weil dafür die jeweiligen Landeshaushaltsordnungen oder Landesvergabegesetze angepasst werden müssen, wird die Verordnung in Bund und den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingeführt.
Inkrafttreten der UVgO in den einzelnen Bundesländern
Einführungsstand der UVgO in | Einführung (voraussichtlich) |
Bund √ | zum 2. September 2017 |
Baden-Württemberg √ | zum 1. Oktober 2018 mit Ausnahmen |
Bayern √ | zum 1. Januar 2018 |
Berlin √ | zum 1. April 2020 in der Fassung vom 2. Februar 2017 mit Ausnahmen |
Brandenburg √ | zum 1. Januar 2019 |
Bremen √ | zum 19. Dezember 2017 mit Ausnahmen |
Hamburg √ | zum 1. Oktober 2017 mit Ausnahmen |
Hessen | unbekannt |
Mecklenburg-Vorpommern √ | zum 1. Januar 2019 |
Niedersachsen √ | zum 1. Januar 2020 |
Nordrhein-Westfalen √ | zum 9. Juni 2018 |
Rheinland-Pfalz | voraussichtlich im Laufe des Jahres 2020 |
Saarland √ | zum 1. März 2018 |
Sachsen | Umsetzung frühestens 2020 |
Sachsen-Anhalt | voraussichtlich im Laufe des Jahres 2020 |
Schleswig-Holstein √ | zum 01. April 2019 |
Thüringen √ | zum 1. Dezember 2019 |
(Letzter Stand: 06.02.2019; Tabelle wird regelmäßig aktualisiert)
UVgO enthält mehr Regelungen als die VOL/A 1. Abschnitt
Mit 54 Normen umfasst die UVgO mehr als das Doppelte an Regelungen als die VOL/A 1. Abschnitt. Die Einzelregelungen der UVgO kurz zusammengefasst, können Sie im Beitrag „Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) soll zum Jahreswechsel auch in den Ländern in Kraft treten“ nachlesen. Die vollständige Darstellung der UVgO sowie aller für die Vergabe relevanten Vorschriften, enthält das Handbuch „Das neue Vergaberecht“.
Quelle: „Das neue Vergaberecht“