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Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren. [Mehr lesen]
Seit Mitte Mai 2018 können Betriebe auf die neu gefassten Technischen Regeln TRBS 1111 und TRBS 1001 zurückgreifen. Gerade die TRBS 1111 wurde umfassend geändert. Außerdem hat der Ausschuss für Betriebssicherheit die erste Empfehlung zur Betriebssicherheit veröffentlicht. [Mehr lesen]
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen für die Beschäftigten zu beurteilen und anhand der Ergebnisse Schutzmaßnahmen abzuleiten. Diese Gefährdungsbeurteilung bildet die Basis des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) V3 konkretisiert dabei die Anforderungen an Gefährdungsbeurteilungen nach § 3 Arbeitsstättenverordnung. [Mehr lesen]
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