Warum wurde die EU-Gebäuderichtlinie 2010 überarbeitet?
75 % des derzeitigen Gebäudebestands in Europa ist nicht energieeffizient. Hinzu kommt, dass je nach Mitgliedsstaat in der EU jährlich lediglich 0,4 bis 1,2 % der Gebäude renoviert werden. Diese Zahlen sowie das von der EU beschlossene „Winterpaket Energieunion“ sind Gründe für die Novellierung der „Richtlinie 2010/ 31/ EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)“.
Ziele der EPBD
Die Richtlinie zielt darauf ab, die Renovierung von Bestandsgebäuden zu beschleunigen und damit die Sanierungsrate zu steigern, was laut Europäischer Kommission der Wirtschaft in der gesamten EU zugutekommen soll. „Die neue Gebäuderichtlinie trägt dazu bei, vor Ort neue Arbeitsplätze zu schaffen, unsere Energiekosten zu senken und unsere Lebensqualität zu erhöhen. Außerdem ermöglicht sie es, Energiearmut zu bekämpfen, da die Energiekosten älterer Gebäude durch Renovierung sinken“, sagt Miguel Arias Cañete, EU-Kommissar für Klimapolitik und Energie in einer Pressemitteilung.
Inwieweit wurde die EPBD novelliert?
Im Einklang mit den genannten Zielen wurde die EU-Gebäuderichtlinie in den folgenden Bereichen angepasst:
Gebäudebestand
- Einbeziehung langfristiger Renovierungsstrategien
- Unterstützung bei der Mobilisierung von Finanzmitteln
- Entwicklung eines klaren Konzepts für die Minderung der CO2-Emissionen von Gebäuden bis 2050
Anlagentechnik und Digitalisierung
- Die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) und intelligenten Technologien wird gefördert, um den effizienten Betrieb von Gebäuden sicherzustellen.
- In der Anlagentechnik werden zudem Systeme im Bereich der Gebäudeautomatisierung und -steuerung eingeführt.
Elektromobilität
Mit der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie wird die Errichtung der erforderlichen Infrastruktur für die Elektromobilität unterstützt. Der Fokus liegt dabei auf großen gewerblichen Gebäuden. Öffentliche Gebäude und KMUs sind ausgeschlossen.
Evaluation und Vollzug
Bestimmungen, die nicht die erwarteten Ergebnisse erzielt haben, wurden gestrafft.
Alle Änderungen im Detail sowie alle notwendigen Informationen zur Umsetzung der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) können Energieberater, Architekten sowie Bauunternehmer im Handbuch „EnEV und Energieausweise“ nachlesen.
Neu in der EPBD: Intelligenzindikator
Die Europäische Kommission hat neben der Überarbeitung bestimmter Bereiche auch einen ganz neuen Aspekt in die EU-Gebäuderichtlinie aufgenommen: Es wurde ein Intelligenzindikator eingeführt, anhand welchem die technologische Fähigkeit eines Gebäudes bewertet werden soll. Als Bewertungsgrundlage dient dabei die Kommunikationsfähigkeit zwischen Bewohnern und dem Netz sowie dem daraus ableitbaren Selbststeuerungsfunktionen des Gebäudes.
Welche Auswirkungen hat die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie auf die Bau-Branche?
Noch hat die Novellierung der EPBD kaum Auswirkungen auf die Bau-Branche. Denn die EU-Gebäuderichtlinie 2010 gilt noch bis ins Jahr 2020. National wird die EU-Gebäuderichtlinie voraussichtlich im neuen Gebäudeenergiegesetz umgesetzt, mit dem EnEV, EnEG und EEWärmeG zusammengeführt werden sollen. (juse)
Quelle: „EnEV und Energieausweise“